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Teilverselbständigtes
Wohnen
Seit 1997 werden im Haus am Weiher und seit 1993 in der Außenstelle
Johannishof
12 Bewohner in zwei teilverselbständigten Wohngruppen
betreut.
Eine Bewohnerin wird seit Oktober 1998 dezentral in einer
Wohnung in unmittelbarer
Umgebung (500 m entfernt zum Johannishof) betreut, um ihr
das Zusammenwohnen mit
ihrem Partner zu ermöglichen.
Des Weiteren werden drei Bewohner/-innen seit September 1999
auf dem benachbarten Kirchengelände Johannishof in einem
freistehenden Haus betreut.
Zielgruppe
In die Wohngruppe werden geistig behinderte Menschen aufgenommen,
die bereits
grundlegende lebenspraktische Fertigkeiten besitzen –
z.B. allein den Weg zur Arbeitsstelle
benutzen, weitestgehend ihre Freizeit gestalten und soziale
Kontakte von sich aus aufrecht
erhalten. Vorausgesetzt wird, dass jeder Bewohner einer regelmäßigen
Arbeit nachgeht
(z.B. Werkstatt für Behinderte oder freier Arbeitsmarkt).
Ausschlusskriterien
Nicht aufgenommen werden geistig behinderte Menschen, die
einer Wohngruppenbetreuung
bedürfen, d.h. bei denen eine tägliche pädagogische
als auch pflegerische Anleitung
und Betreuung notwendig ist.
Darüber hinaus können auch geistig behinderte Menschen
mit zusätzlichen Verhaltens-
störungen, psychischen Behinderungen sowie körperlichen
Einschränkungen nicht
aufgenommen werden. Personal
Um eine kontinuierliche Förderplanung zu gewährleisten,
sind heilpädagogisch-
erzieherische Berufsgruppen in dieser Wohnform tätig,
insbesondere Heil- und
Sozialpädagogen.
Betreuungszeiten
Die direkte Betreuungszeit ist überwiegend an den Anwesenheitszeiten
der Bewohner
ausgerichtet, wobei vorausgesetzt wird, dass die Bewohner
keiner Rund-um-die-Uhr
Betreuung bedürfen. Außerdem orientiert sich die
Betreuung an den pädagogischen
Zielsetzungen.
Betreuungsinhalte
Neben kleineren handwerklichen und hauswirtschaftlichen Hilfestellungen
im Haushalt
geht es in erster Linie um persönliche Beratung und Begleitung:
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allgemeine Lebensberatung, Hilfen zur Alltagsbewältigung
und –Strukturierung |
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Unterstützung bei schriftlichen Angelegenheiten
und Behördengängen |
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Unterstützung und Regelung bei finanziellen
Angelegenheiten (Haushaltsplanung, Kontoführung
usw.) |
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Hilfen zur Integration in die Gemeinde, Freizeitgestaltung,
Planung von Urlaubsmaßnahmen |
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Partnerschaftsberatung |
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Gesundheitsfürsorge (Kontakt zu Ärzten,
Aufforderung zu Routineuntersuchungen) |
Arbeit mit Angehörigen und amtlichen Betreuern
Angehörige und amtliche Betreuer werden soweit wie möglich
in die Arbeit einbezogen bzw. werden Tätigkeiten entsprechend
des festgelegten Aufgabenkreises vom amtlich bestellten Betreuer
übernommen.
Förderplan und Dokumentation
Für jeden Bewohner wird ein spezieller Förderplan
erstellt, der die individuellen
Voraussetzungen und Ziele berücksichtigt. Gleichzeitig
werden besondere Ereignisse
dokumentiert, um Eltern und Betreuer/-innen die pädagogische
Arbeit transparent zu
machen.
Hilfeplan und Dokumentation
Unter Einbeziehung des Bewohners wird ein individueller Hilfeplan
erstellt. Angehörige und/ oder amtliche Betreuer sowie
ein Mitarbeiter des zuständigen Kostenträgers wirken
an der Erstellung des Hilfeplans mit. Dieser Hilfeplan wird
hinsichtlich der festgelegten Ziele regelmäßig
überprüft, reflektiert und fortgeschrieben.
Die gesamte Betreuungsarbeit wird kontinuierlich dokumentiert. |
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Stiftung Kath. Behindertenhilfe im Bistum Hildesheim  |
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