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Freizeitgestaltung
Es ist uns wichtig, dass Freizeit als wesentlicher Lebensbereich
für Menschen mit
geistigen Behinderungen gestaltet und ermöglicht wird.
Ein Ziel ist, dass die Bewohner/-innen eigene Interessen und
Aktivitäten entwickeln. Wo Freizeitgestaltung organisiert
wird, sollten die Menschen mit Behinderungen selbst bei der
Auswahl der Aktivitätsangebote und in der Programmplanung
mitwirken. Man muss ihnen
die Möglichkeit geben, nach und nach zu lernen, Wünsche
und Anliegen zu äußern und
Formen der Mitwirkung zu erlernen.
Alle Freizeitangebote und Formen der Freizeitförderung
müssen sich an den Bedürfnissen
und Interessen der Bewohner/-innen orientieren. Dem Charakter
der Freizeit entspricht es,
dass der Einzelne seine Freizeitbeschäftigung frei wählen
darf. So sollten auch gestaltete und
vorstrukturierte Freizeitprogramme Angebotscharakter haben
und nicht zur Teilnahme
zwingen.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Freizeitgestaltung: die
spontane, d.h. von den
Bewohner/-innen selbständig und aus eigenem Antrieb unternommene
Freizeitgestaltung und
die organisierte. Hier sind besonders die in Selbstorganisation
der Bewohner/-innen regelmäßig stattfindenden Teestuben
und Ausflugsfahrten hervorzuheben. Bei der spontanen Freizeitgestaltung
gehört es zu unseren Aufgaben, Handlungsmöglichkeiten
bereitzustellen (z.B. Kicker- und Billardtisch, Bastelmaterialien,
Spiele etc.) um soziale Kontakte zu ermöglichen.
Die organisierte Freizeitgestaltung ist sehr vielfältig.
Dazu gehört (in Zusammenarbeit mit der Werkstätten
für behinderte Menschen) die Möglichkeit der Teilnahme
an Volkshochschulkursen wie Lesen und Schreiben, Rechnen,
Tanz und Bewegung, Basteln und Malen, Kegeln, Theater, Kochen.
Wir bieten unseren Bewohnern Ausflüge, Feste, Ferienmaßnahmen
und Wochenendfreizeiten, Discobesuche, Kinogänge, Schwimmen
etc. an. Auch die Teilnahme an Sport- und Judokursen der SG
Himmelsthür wird wöchentlich ermöglicht. |
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Stiftung Kath. Behindertenhilfe im Bistum Hildesheim  |
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